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In Deutschland sorgte eine Grundschule in Magdeburg für Schlagzeilen, weil sie Eltern dazu angehalten hatte, Erstklässler nicht mehr mit dem Fahrrad kommen zu lassen. Das Problem: Durch sogenannte Elterntaxis herrsche vor der Schule zu viel gefährlicher Verkehr. In den Niederlanden, wo es mehr Fahrräder gibt, als Einwohner, stieß die mediale Aufregung auf Befremden.

Die Schulleiterin Gabriele Krappatsch erklärte in der Magdeburger Volksstimme, dass Hinweise von Polizei und ADAC zu der Entscheidung geführt hätten. Die Schule befinde sich in einer ruhigen aber engen Anliegerstraße und durch die Autos der Eltern herrsche vor Unterrichtsbeginn dichter Verkehr.

Der Fall sorgte auch in Deutschland für heftige öffentliche Diskussionen. In einem Artikel von Die Zeit meldete sich auch Martin Kraft von der Deutsche Verkehrswacht zu Wort. Er sagte, dass auch Kinder über acht Jahren nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten – selbst wenn sie augenscheinlich sicher unterwegs sind.

Auf Twitter führte der Artikel zu kritischen Kommentaren. So stellte ein Leser die Frage, ob es nicht angebracht wäre, die Infrastruktur anzupassen, damit die Kinder auf dem Fahrrad sicher zur Schule kommen. Andere Leser werfen dem Verband eine autozentrierte Sichtweise vor, die sich nicht mit der Mobilitätswende vereinbaren lasse.

Auch

Gros der Kinder verunfallt aufgrund eigener Fehler

Laut dem Artikel in Die Zeit registrierte das Statistische Bundesamt im Jahr 2018 exakt 9.629 Unfälle von Fahrrad fahrenden Kindern zwischen sechs und 15 Jahren. Den Zahlen zufolge waren 73 Prozent dieser Unfälle durch das Fehlverhalten von Kindern verursacht. Häufige Fehler sind

  • Fahren auf der falschen Fahrbahn;
  • Probleme beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren oder Anfahren;

Keine rechtliche Altersregelung für Kinder

In Deutschland gibt es keine rechtliche Altersregelung für radfahrende Kinder im Straßenverkehr. Rechtlich geregelt ist nur, wo sie fahren dürfen:

Kindern unter acht Jahren ist es erlaubt, auf dem Gehweg zu fahren. Einen Fahrradweg dürfen sie nur dann befahren, wenn dieser von der Straße baulich getrennt ist. In Begleitung eines Erwachsenen stehen ihnen auch gekennzeichnete Rad- und Schutzstreifen offen.

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen sowohl Straße als auch Geh- und Radweg benutzen.

Kinder über zehn Jahren, müssen entweder auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren.

Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern

Die Schule kann kein Verbot aussprechen, sondern nur empfehlen, ob und wann Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollen. Die Aufsichtspflicht für den Schulweg liegt bei den Eltern.

Im aktuellen Diskurs waren sich ADAC und Deutsche Verkehrswacht einig, dass sich Eltern trotzdem an die Empfehlungen der Schule halten sollten. Weil diese die Verkehrssituation vor Ort besser einschätzen könne.

Der Fahrrad-Club ADFC sieht die Dinge anders und meint, dass es die Eltern sind, die am besten einschätzen können, wann ihr Kind bereit für den Straßenverkehr ist.

Laut Kraft von der Deutschen Verkehrswacht sei es von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten abhängig, ab wann Kinder sicher auf dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sein können. Diese Fähigkeiten sollten ab der dritten oder vierten Klasse Grundschule gegeben sein. Das ist auch das Zeitfenster, in dem in den deutschen Bundesländern die Fahrradprüfungen stattfinden.

Aber auch Kinder im Prüfungsalter sind der Herausforderung noch nicht durchwegs gewachsen. Das stellte die Bundesanstalt für Straßenwesen 2016 in einer Studie über die Radfahrerausbildung an Schulen und die motorischen Voraussetzungen bei Kindern fest. In einer Befragung gaben bis zu 14 Prozent der Viertkläßler an, nicht geradeaus fahren zu können, ohne zu wackeln oder sich nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren zu können.

Hier finden Sie den Link zum Artikel in Die Zeit

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