Mit zunehmender Verbreitung von Pedelecs steigt das Unfallrisiko. Laut Statistischem Bundesamt zeigt die Kurve der Verletzungen sowie der tödlichen Unfälle steil nach oben. 4300 Unfälle wurden allein nur in den ersten neun Monaten 2017 gezählt. Das entsprach einer Steigerung von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – Tendenz steigend. Verwunderlich ist das nicht. Sind es vor allem ältere Menschen, die auf Pedelecs umsteigen. Viele von ihnen sind jedoch jahrelang überhaupt nicht Fahrrad gefahren. Wenn sie dann in die Pedale eines schnellen Gefährts treten, kann das mit Unfällen einhergehen. Erschreckend: Auch die Zahl der Unfalltoten steigt rasant.
Falsch gebremst und zu schnell
Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung befragte für eine Studie mehr als 4.000 Elektroradler zu den Unfallursachen. Mehr als 51 Prozent sagten, die Straße sei zu rutschig, während 37 Prozent zugaben, zu schnell gewesen zu sein. 26 Prozent gaben an, dass sie zu stark gebremst hätten. Mehrfachnennungen waren bei der Umfrage möglich. Die Ergebnisse zeigen: Offensichtlich spielt das richtige Bremsen eine große Rolle bei Unfällen.
Scheibenbremsen reichen nicht
Obwohl Pedelecs mit Scheibenbremsen ausgestattet sind, reicht das offensichtlich noch nicht, um Unfälle zu vermeiden. Gerade bei Schreckbremsungen vermindert sich der Reifengrip. Kommt dann noch Feuchtigkeit hinzu, blockieren die Laufräder. Ein Sturz oder Überschlag über den Lenker sind die Folge.
Antiblockiersystem für Pedelecs
Bei Motorrädern ist es schon längst Pflicht – bei Pedelecs noch lange nicht: Das Antiblockiersystem (ABS). Der Zweirad-Fachhandelsverband (ZEG) bringt mit PEGASUS Savona EVO 10 und dem FLYER Upstreet 4 die ersten elektrischen Fahrräder auf den Markt, die mit dem Bremsassistenten ausgestattet sind. Durch das Antiblockiersystem, das an der Lenkstange montiert ist, erhöht sich das Gewicht des Elektrorads um 800 Gramm. Bei einem durchschnittlichen Gewicht eines Pedelecs von etwa 25 Kilogramm scheint dies nicht wirklich ein Nachteil zu sein.
Wie funktioniert ABS für e-Bikes?
Auf den Bremsscheiben sind zwei Sensoren montiert. Sie messen die Raddrehzahl. Verringert sich die Drehzahl oder vielmehr kommt es zu einem deutlichen Unterschied zwischen Vorder- und Hinterrad, reduziert die ABS-Kontrolleinheit den Bremsdruck für Sekundenbruchteile. Und zwar solange, bis beide Räder wieder rund laufen. Der Bremsdruck wird dann wiederaufgebaut. Dieser Vorgang wiederholt sekundenschnell sich solange, bis der Radfahrer sicher zum Stehen kommt. Das Antiblockiersystem arbeitet aber nur mit der Vorderbremse. Denn ein blockierendes Hinterrad stellt ein weniger großes Problem als ein Vorderrad dar. Kommt das Vorderrad zum Stillstand oder läuft nicht synchron, riskiert der e-Radler, über den Lenker geschleudert zu werden.
Kein Wegrutschen durch Bremsen
Auch wer stark und abrupt mit seinem ABS-Pedelec bremst, kann nicht seitlich wegrutschen. Und das auch bei hohen Geschwindigkeiten auf ebener Strecke. Mit dem neuen ABS können also in Zukunft Unfälle vermieden werden. Allerdings haben die ABS-Pedelecs einen stolzen Preis. Das Pegasus Savona kostet 3.799 Euro. Das Modell Flyer Upstreet lässt sich individuell konfigurieren. Der Grundpreis der ABS-Version liegt bei 4.299 Euro.
Gewußt? Wann heißt es Pedelec und wann E-Bike?
Unter Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Elektrofahrrad zu verstehen, bei dem der Elektroantrieb nur dann läuft, wenn der Radfahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. Allerdings werden die Begriffe E-Bike, Pedelec und Elektrofahrrad in Deutschland und Österreich synonym verwendet. Die Schweizer sprechen lieber von E-Bikes.
Laut Paragraph 39 Absatz 7 der deutschen Straßenverkehrsordnung ist mit E-Bike ein Kleinkraftrad mit einem Sitz und zwei Rädern mit elektrischem Antrieb gemeint. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser selbsttätig ab. Ein Pedelec ist in Deutschland rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Allerdings darf der Motor nicht mehr als maximal 250 Watt leisten und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Es besteht keine Helm-, Haftpflicht- und Kennzeichenpflicht.
Schneller als 25km/h
Liegt die Geschwindigkeit des Pedelecs über 25 km/h, wird von einem S-Pedelec gesprochen. Rechtlich gesehen, fallen sie in die Kategorie der Kleinkrafträder. Sie benötigen also eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig.
In der Schweiz ist ein Pedelec mit einem maximal 500 Watt starken Motor ausgestattet. Dieser unterstützt bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich handelt es sich dabei um ein Leichtfahrrad. Ein Fahrrad, das bis zu 45 km/h, schnell fährt – ein S-Pedelec – ist rechtlich ein Mofa. Es herrscht Führerschein- und Kennzeichenpflicht.
Fotos: ZEG