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Man kennt das ja: Sobald die Garantiezeit eines Geräts abgelaufen ist, geht es kaputt. Meist ist es nur eine Kleinigkeit, eine Reparatur ist aber unmöglich, weil es gar keine Ersatzteile gibt. Oder man kann es nicht öffnen, weil alles verklebt ist anstatt verschraubt. Oder die Reparatur wäre teurer als eine Neuanschaffung. Also landet die Waschmaschine, der Fernseher oder der Kühlschrank auf dem Müll.

Laut einer Eurobarometer-Umfrage würden aber 77 % der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als sie auszutauschen. 79 % finden, dass die Hersteller gesetzlich verpflichtet werden sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile zu erleichtern. Die Abgeordneten der EU-Kommission wollen den Verbrauchern künftig ein „Recht auf Reparatur” gewähren. Sei es durch die Verlängerung von Garantien, Garantien für ausgetauschte Teile oder einen besseren Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung.

Und es gibt auch schon erste Erfolge. So müssen Hersteller von Fernsehgeräten ab 2021 zum Beispiel Netzteile und andere wichtige Komponenten sieben Jahre lang vorrätig halten. Europaweite Bestimmungen für andere Geräte wie Laptops, Handys etc. gibt es allerdings noch nicht. Frankreich prescht bezüglich derartiger neuer Regelungen nun aber voraus und führt ab 1. Januar 2021 einen „Reparaturindex“ für Waschmaschinen, elektrische Rasenmäher, Fernseher, PCs, Tablets und Smartphones ein. Anhand dieses „Indice de réparabilité” kann der Käufer erkennen, wie einfach und kostengünstig das Gerät repariert werden kann.

Fünf Kriterien

Berechnet wird dieser Index auf der Grundlage des „loi anti-gaspillage” (Gesetz gegen Verschwendung), das im Februar erlassen wurde. Dabei werden nicht nur Preise für die Ersatzteile berechnet, sondern insgesamt fünf Kriterien: die Qualität der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Dokumentation, die Möglichkeiten zur Demontage, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, deren Preis und die Art des Produkts selbst. So wird beispielsweise eine Waschmaschine anders bewertet als ein Smartphone, das aufgrund seiner begrenzten Softwareunterstützung eine kürzere Lebensdauer hat. Am Ende wird die Summe all dieser Kosten mit dem Kaufpreis des Geräts ins Verhältnis gesetzt.

Nun müssen alle Produkte, die ab dem 1. Januar in Frankreich verkauft werden, auf der Verpackung, dem Etikett, oder dem Produktblatt im Internet einen Reparaturwert ausweisen. Die Bewertung der Reparierbarkeit erfolgt auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 die Geräte mit der besten Reparierbarkeit kennzeichnet. Gekennzeichnet sind sie in Form einer Zehner-Note neben einem Logo mit einem Schlüssel und einer Mutter in den Farbabstufungen von Grün für sehr gut bis Rot für sehr schlecht.

Ab 2024 plant Frankreich außerdem einen verpflichtenden „Haltbarkeitsindex” als Ergänzung zum Reparaturindex.