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In Deutschland kamen im vergangenen Jahr rund 3.000 Menschen bei mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfällen ums Leben. Bereits 2018 lag Deutschland in der Unfallstatistik am unteren Ende aller europäischen Länder, währende die osteuropäischen Länder die Negativliste anführten. Am sichersten war Großbritannien vor Dänemark und den Niederlanden.

Auch, wenn die Gesamtzahlen seit Jahren rückläufig sind, steigt die Zahl der verletzten und getöteten Radfahrer deutlich an. Als Grund dafür sehen Experten die zunehmende Anzahl von Pedleces, die auch Senioren dazu verhelfen, lange mobil zu bleiben. Ein besonderer Gefahrenpunkt für Radfahren sind immer noch Kreuzungen, da sie von Auto- und insbesondere LKW- oder Busfahrern leicht übersehen werden und angefahren oder sogar überfahren werden. Systeme, die zwar verfügbar sind und die Fahrer von LKW und Bussen warnen, sind nicht in allen Fahrzeugen eingebaut.

Eine Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer ist der berühmt-berüchtigte Sekundenschlaf am Steuer. Laut Experten sind etwa 25% aller Unfälle auf Müdigkeit zurückzuführen. Um künftig mehr und mehr Gefahrenquellen aus dem Straßenverkehr zu verbannen, hat man bei der EU in Brüssel beschlossen, dass Neuwagen künftig über eine Reihe Sicherheitsmerkmale verfügen müssen. Dazu ist am Sonntag, den 5. Januar 2020, die überarbeitete Allgemeine Sicherheitsverordnung in Kraft getreten.

Mehr aktive und passive Sicherheit

Die neuen Vorschriften schreiben vor, dass ab Juli 2022 alle neuen Fahrzeugmodelle, die auf dem europäischen Markt eingeführt werden, mit fortschrittlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein müssen, wie beispielsweise einer Technologie zur Erkennung von Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers, einer verbesserte Aufprallzone zur Verringerung der Verletzungsgefahr für Fußgänger und Radfahrer oder auch Systemen zur Verringerung des toten Winkels bei LKWs und Bussen.

Die neuen Funktionen sollen dazu beitragen, die Zahl Verkehrstoten und Verletzten in der gesamten EU deutlich zu verringern. Ziel der EU ist es, die Todesfälle und schweren Verletzungen bis 2050 gegen Null zu senken (³eVision Zero³c). Außerdem sollen diese neuen Vorschriften auch „den Weg zu einer zunehmend vernetzten und automatisierten Mobilität ebnen und die globale Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie fördern.“

Alle ab 2022 für Neuwagen vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale:

  • Verbessertes Notbremssystem (PKWs, Transporter)
  • Installation von Alkoholsperren (PWKs, Lieferwagen, Lastwagen, Busse)
  • Detektor von zum Erkennen von mangelnder Aufmerksamkeit (PWKs, Lieferwagen, Lastwagen, Busse)
  • Erkennung / Vorbeugung von Ablenkungen (PKWs, Lieferwagen, Lastwagen, Busse)
  • Ereignis-(Unfall-)Datenschreiber (PKWs, Transporter, Lkw, Busse)
  • Not-Haltesignal (PKWs, Lieferwagen, LKW, Busse)
  • Insassenschutz-Crashtest bei Frontalaufprall in voller Breite – verbesserte Sicherheitsgurte (PKWs und Transporter)
  • Vergrößerung des Bereichs für den Aufprall des Kopfes bei einem Unfall mit Fußgängern und Radfahrern – Schutzglas im Falle eines Unfalls (PKWs und Lieferwagen)
  • Intelligente Geschwindigkeitsunterstützung (PKWs, Transporter, Lkw, Busse)
  • Spurhalteassistent (PKWs, Transporter)
  • Schutz der Insassen bei einem Aufprall von der Seite (PKWs, Transporter)
  • Rückfahrkamera oder Detektorsystem (PKWs, Lieferwagen, Lastwagen, Busse)
  • System zu Überwachung des Reifendrucks (Lieferwagen, Lastwagen, Busse)
  • Erkennung und Warnung von gefährdeten Verkehrsteilnehmern vor und neben dem Fahrzeug (Lastwagen und Busse)
  • Verbesserte direkte Sicht von der Fahrerposition auf verletzliche Verkehrsteilnehmer (Lastwagen und Busse)