Unser Urheberrecht ist dazu da, Werke zu schützen, die vom menschlichen Verstand geschaffen wurden. Aber mit der Verbreitung der künstlichen Intelligenz sind Produkte und Ideen zunehmend (teilweise) das Ergebnis von eigenständigen Algorithmen. Rechtsanwalt Martin Hemmer fragt sich, ob unser Rechtssystem auf diese Entwicklung gut genug vorbereitet ist.
Wie viel menschlicher Input wird als notwendig erachtet, um das Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können? Und wer ist der Eigentümer eines Produkts, das aus einem KI-System stammt? Diese Fragen wirft Hemmer, der für die AKD-Anwalts- und Notariatskanzlei tätig ist, in seinem Vortrag bei der Netzwerkveranstaltung „Digital Dilemmas” des IT-Unternehmens Atos in Eindhoven auf. Als Jurist mit den Schwerpunkten Gewerblicher Rechtsschutz und IT sieht er Anzeichen dafür, dass das in den kommenden Jahren zu einem wichtigen Thema werden wird.
Rembrandt
Können die Regeln für Menschen auch für Maschinen gelten? Als Beispiel nennt Hemmer das Projekt „The Next Rembrandt”, bei dem künstliche Intelligenz auf Grundlage existierender Rembrandt-Gemälde ein ähnliches Gemälde selbst herstellt. „Wer ist hier der rechtmäßige Eigentümer? Ist es die Person, die das selbstlernende System erfunden hat? Oder die Person, die die Daten eingegeben hat – oder der Auftraggeber? Gibt es überhaupt einen Urheberrechtsinhaber, und muss es dafür wirklich einen Schutz geben? Wir haben noch keine Antwort auf diese Dilemmata.”
Menschliche Interventionen
Das Thema stand auch auf der Tagesordnung der Jahreskonferenz der International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI) im September. Hemmer war für die Niederlande vor Ort, um eine internationale Einigung über die Vorgehensweise in dieser Frage zu erzielen. Es wurde einstimmig beschlossen, dass es für Werke, die ausschließlich von der KI generiert wurden, keinen Urheberrechtsschutz geben soll. Es gebe zwei wichtige Voraussetzungen für einen eventuellen Schutz, erklärt Hemmer. „Es muss menschliche Intervention geben, und die Originalität des Werkes muss ein offensichtliches Ergebnis davon sein.”
Wenn man Software entwirft, die eigene Werke produzieren kann, dann sei das nach Angaben der IVfgR immer noch kein ausreichender Grund für die Geltendmachung des Urheberrechts, erklärt der Anwalt. „Aber wenn zum Beispiel die Ergebnisse tatsächlich von einem Menschen ausgewählt werden und diese Ergebnisse zu einem originalen Endergebnis führen, können Urheberrechtsschutzmaßnahmen eingeführt werden.”
Patente
Hemmer rechnet auch mit einer hitzigen Debatte im Patentrecht. „Apotheker nutzen seit langem KI, um neue Anwendungen für Medikamente zu finden. Um es ganz offen zu sagen, diese Befunde werden nun von einem Computer ausgespuckt. Kann man da immer noch von Innovationsfähigkeit sprechen, wie im traditionellen Patentrecht?”
„Unter dem Strich spielt KI eine immer wichtigere Rolle bei der Entstehung von Werken und Erfindungen”, schließt Hemmer. „Die Diskussion, die in den nächsten Jahrzehnten im Gerichtssaal stattfinden wird, ist, ob der menschliche Beitrag groß genug war.”
Was ist künstliche Intelligenz? Was kann man damit machen und was sind die Chancen und Risiken? Buster Franken und Vincent Müller beantworten in diesem IO-Video die wichtigsten Fragen:
Mehr Artikel zu Thema KI finden Sie hier.