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In vielen europäischen Ländern werden Anreize gesetzt, um die E-Mobilität zu forcieren. Meist sind es Steuererleichterungen und Zuschüsse bei der Anschaffung, die den Bürgern den Umstieg auf E-Autos erleichtern sollen. Als die österreichische Bundesregierung unlängst E-Autos vom Tempolimit hundert in Luftschutzgebieten befreite, war dies einzigartig in Europa.
In Österreich werden Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte von insgesamt 440 Kilometer Länge als Luftschutzgebiete geführt. Es gilt das Tempolimit hundert. Je langsamer diesel- und benzinbetriebene Fahrzeuge fahren, desto weniger CO2-Emissionen stoßen sie aus. Geregelt ist dies im Immissionschutzgesetz-Luft (IG-L).

Gefährdung für die Verkehrssicherheit

E-Autos fahren weitgehend emissionsfrei – und mit steigender Zahl war es nur eine Frage der Zeit, bis das Tempolimit in Frage gestellt wurde. Ausgelöst hat die Debatte der Tiroler Rechtsanwalt Christian Schöffthaler. Er überschritt 2014 das Tempolimit absichtlich, um Klage beim Landesverwaltungsgericht einreichen zu können. Dieses wies die Klage zurück. Das Argument: Unterschiedliche Tempolimits für Personenkraftwagen können den Verkehrsfluss beeinträchtigen und damit die Verkehrssicherheit gefährden.

Anreiz für E-Autos

Auf Schöffthalers Klage folgten noch weitere. Aber die Gerichte blieben hart. Anders das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Die damalige Ministerin Elisabeth Köstinger von der Österreichischen Volkspartei sah in der Aufhebung des Tempolimits für E-Autos durchaus einen Anreiz. Sie setzte die Neuregelung des IG-L per 25.11.2018 durch. Die Umsetzung erfolgte allerdings erst per 1. Juli 2019 als auf den betreffenden Streckenabschnitten die Hinweisschilder angebracht waren.

Umsetzung des Lufthunderters

  • Die Neuregelung, beziehungsweise der sogenannte Lufthunderter betrifft ausschließlich Autobahnen und Schnellstraßen. Nicht aber andere Straßen, auf denen das Tempolimit nach IG-L besteht.
  • Die Ausnahme vom Lufthunderter gilt für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie. Plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge sind nicht ausgenommen.
  • Die Ausnahme kann nur von E-Autofahrern in Anspruch genommen werden, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 verfügen. Diese kann seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden, ist aber nicht verpflichtend.
E-Autos, Tempolimit
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Der Österreichische Autofahrer Club (ÖAMTC) begrüßte die Neuregelung des IG-L und ging mit dem Argument von Schöffthaler und der Ministerin konform. Laut ÖAMTC ist der Lufthunderter bei den österreichischen Autofahrern generell unbeliebt: In einer Online-Umfrage lehnte die Hälfte der Befragten das Tempolimit ab. Nur jeder fünfte findet es gut.

Negative Nebeneffekte

Ein klares Nein zur Aufhebung des Lufthunderters für E-Autofahrer kam vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Dieser setzt sich für ein ökologisch verträgliches, ökonomisch effizientes und sozial gerechtes Verkehrssystem ein. Die Experten des VCÖ wiesen auf die negativen Nebeneffekte hin und forderten wirksamere Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende. Die Nebeneffekte wurden folgend dargestellt: Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten werde

  • der Verkehrsfluss beeinträchtigt
  • das Unfallrisiko erhöht
  • die Tempokontrollen erschwert

Darüberhinaus seien auch E-Autos nicht vollkommen umweltfreundlich und würden Feinstaub aufwirbeln, der durch Brems- und Reifenabrieb entsteht. Aus dem jüngsten Emissionsbericht des Umweltbundesamts geht hervor, dass 58 Prozent der PM10-Feinstaub-Emissionen durch Aufwirbelung sowie Brems- und Reifenabrieb verursacht wird. https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0660.pdf

Das sei insofern problematisch, als unterschiedliche Geschwindigkeiten im Luftschutzgebiet zu vermehrten Bremsmanövern und damit zu verstärktem Bremsabrieb führen.

Die Experten des VCÖ bezweifeln aber auch, dass die Bürger wegen der Ausnahme vom Lufthunderter schneller auf E-Autos umsteigen werden. Sie führen den niederen Anteil der E-Autos in Österreich auf das mangelnde Angebot seitens der Autoindustrie zurück. Ginge es nach dem VCÖ, dann sollte die Regierung die CO2-Grenzwerte tiefer ansetzen und die E-Autoquote für Autohersteller höher. Das würde die Zahl der E-Autos am Markt erhöhen.

Auch Experten uneinig

Drei Monate nach Umsetzung der Neuregelung des IL-G gibt es noch keine Evaluierungen. Auf Anfrage beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) antwortet Ombudsmann Dr. Gustav Fischer: „Die angeführten Argumente, insbesondere zum Thema Verkehrssicherheit, werden auch unter Experten und Expertinnen teilweise kontrovers diskutiert.“ Dem Argument, dass auch E-Autos Feinstaub aufwirbeln, pflichtet er bei. „Jedoch fallen beim Elektroantrieb keine Abgasemissionen wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren an. Dies sind unter anderem Feinstaub, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2),  flüchtige organische Verbindungen (NMVOC oder HC).“

Noch kaum Erfahrungswerte

Eine Anfrage im Bundesministerium für Inneres (BMI) ergibt, dass drei Monate nach Umsetzung des Lufthunderters – noch zu wenige Daten für aussagekräftige unfallstatistische Analysen vorliegen. Weiters weist man auf die geringe Marktdurchdringung von E-Autos in Österreich hin. „Mit Stand 31.8.2019 waren in Österreich rund 5 Millionen Personenkraftwagen zugelassen, der Anteil der reinen E-Fahrzeuge beträgt knapp 27.000 oder 0,5 Prozent“, so die Auskunft.

Auch zur Tempokontrolle bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten liegen noch kaum Erfahrungen vor. Zitat: „Einzig die automatischen Radarauswertesysteme mussten im Vorfeld geringfügig technisch angepasst werden.“

Feinstaub kein Kriterium

Tirol ist eines der vom IL-G meist betroffenen Länder. Dort kann Ekkehard Allinger-Csollich, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung Land Tirol, den Mehraufwand bestätigen. Zitat: „Derzeit entsteht noch ein Mehraufwand, da die elektronische Geschwindigkeitserfassung auch mit dem Zulassungsregister abgeglichen werden muss.“

Das Argument, dass auch E-Autos Staub aufwirbeln, könne in Tirol aus Behördensicht nicht berücksichtigt werden, da keine rechtlich relevanten Überschreitungen beim Feinstaub vorliegen. „In Tirol wird jedoch das IG-L Tempolimit nicht auf Grund des Feinstaubs sondern der Überschreitung des NO2-Jahresmittelwertes verordnet. In diesem Bereich ist natürlich das E-Auto besser als ein fossil angetriebenes Fahrzeug“, so der Verkehrsplaner.

Unionrechtswidrige Regelung

Problematisch im länderübergreifenden Verkehr ist die Tatsache, dass die Ausnahme vom Lufthunderter nur für Fahrzeuge gilt, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Schon vor in Kraft treten des Gesetzes wähnten deutsche Medien die Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Wie Allinger-Csollich anmerkt, habe es schon Beschwerden gegeben. Allerdings habe das Land Tirol den Bund schon vor der Erlassung auf die oben erwähnten Probleme und die Diskriminierungswirkung hingewiesen.

Anreize per se diskriminierend

Das grüne Kennzeichen wurde in Österreich im Kraftfahrzeuggesetz 1967 (KFG) eingeführt, um die E-Mobilität zu fördern. E-Fahrzeuglenker können damit leichter Anreize in Anspruch nehmen.

Im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) erklärt man, dass das grüne Kennzeichen per se diskriminierend sei. Zitat: „Es wird nicht direkt auf die Staatsangehörigkeit des Halters/der Halterin, sondern auf Eigenschaften des Kraftfahrzeugs abgestellt. Eine allfällige Diskriminierung betrifft daher nicht nur die Regelung im IG-L, sondern grundsätzlich jede Regelung, die an das grüne Kennzeichen anknüpft.“ Eine Regelung zu schaffen, die nicht unionrechtswidrig ist, obliege dem Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie (BMVIT). Da Österreich noch eine Übergangsregierung hat, werden neue legistische Vorhaben aber erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Angriff genommen werden.

 

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